Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der BigBlock-Media GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt).
1.2 Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer in schriftlicher Form, erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BigBlock-Media GmbH an.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Aufträge ausführen.
1.4 Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Vertragliche Leistungen
2.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Beratung, Planung, Erstellung und Ausstrahlung von Standbildern, animierten Bildern und Videos durch den Auftragnehmer an Standort(en) und jeweiligen Videowall(s).
2.2 Die Erstellung und Ausstrahlung wird im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durchgeführt.
3. Auftragserteilung
3.1 Verträge kommen maßgeblich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Laufzeit, Abzahlen, Art und Umfang der Auftragsausführung an belegenden Werbeflächen sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3.2 Inhaltliche und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen, Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, im Zuge des technischen Fortschritts bleiben jederzeit vorbehalten, ohne dass hieraus gegen den Auftragnehmer Rechte hergeleitet werden können.
3.3 Alle Angebote und Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preislisten des Auftragnehmers.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Für die rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für etwaige ungenaue oder fehlerhafte Unterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz.
4.3 Alle Liefer- und Leistungsfristen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung, bis spätestens 2 Werktage vor Ausstrahlungsstart des vom Auftraggeber zu liefernden Materials.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Bereitstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialknappheit, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, etc. hat der Auftraggeber den Auftragnehmer in angemessener, den Umständen entsprechender Frist, als Leistung abzunehmen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht nicht.
4.5 In Verzug kommt der Auftragnehmer erst, wenn der Auftraggeber eine Nachfrist gesetzt hat. Durchsetzungsansprüche oder Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
4.6 Die Ausstrahlung von digitalen Inhalten und somit die Lieferung und Leistung erfolgt immer erst nach Zahlungseingang.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Vertragsbeginn ist der Tag des Auftragseingangs in schriftlicher Form, jedoch spätestens am Tag der ersten Werbeausstrahlung für die im Auftrag genannte Laufzeit. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, findet die Ausstrahlung erst nach Zahlungseingang statt.
5.2 Bei vorzeitiger Kündigung des vereinbarten Werbepreises werden mindestens 25% der Vertragssumme fällig.
5.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen aus Kündigungs-, Rücktritt- oder Widerspruch an Ausstrahlung seines Werbespots frei.
6. Datenformate
Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer werberelevante Artikel, teilweise oder komplett zur Verfügung stellt, gelten folgende Punkte maßgeblich und verbindlich:
6.1 Die Inhalte müssen dem Auftragnehmer in einem datenüblichen Format zur Verfügung gestellt werden. Dieses muss mit dem Auftragnehmer vorab abgestimmt werden. Für alle anderen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewähr.
6.2 Auftragnehmer übernimmt für eine detailgetreue Farbwiedergabe, der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, keine Garantie.
6.3 Werbespots, bzw. Dateien mit rechtswidrigem Inhalt und Werbung für das Rotlichtmilieu sind unzulässig und werden nicht verbreitet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbespots, die nicht in sein Firmen- und Produktportfolio passen, abzulehnen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden von dem Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
6.4 Der Auftraggeber hat für die Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterials die Verantwortung. Dem Auftragnehmer obliegt es, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausstrahlung des Auftrags gegen den Auftragnehmer erhoben werden.
6.5 Probespots werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gezeigt. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Probespots. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der für die Übersendung der Probespots gesetzten Frist mitgeteilt werden.
6.6 Das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
7. Leistungsstörungen
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veröffentlichungen oder die Herausgabe von Auftragnehmer erstellten Werbematerials von der Bezahlung des Auftraggebers abhängig zu machen.
8. Haftung, Nachbesserung
8.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach sechs Werktagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelware wird im Rahmen der Möglichkeiten nachgebessert, spätestens vom Auftragnehmer eine angemessene Nachbesserung zugesagt.
8.2 Der Auftragnehmer hat bei Richtigkeit der von ihm erstellten Werbematerialien einen Anspruch auf Herstellung der Verbreitung unverzüglich zu überprüfen. Der Auftragnehmer erkennt Ansprüche auf Herstellung der Verbreitung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Vertrages nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterlief, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine ausdrückliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
8.3 Über eine Nachbesserung hinaus, Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Wandlung, Minderung, Schadensersatz irgendeiner Art, insbesondere auch Folgeschäden sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
9.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbeausstrahlung für uns unverfristbar.
9.2 Bei Ausfallzeiten, die über 10 der monatlichen Sendetage liegen, wird nach unserem Wert beurteilt, diese Ausfallzeiten durch Mehrhandlungen innerhalb des Vertragszeitraums durch zusätzliche Werbemaßnahmen im Rahmen einer angemessenen – für den Auftraggeber kostenfreien – Vertragszeitverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 der monatlichen Sendetage (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns nicht auszugleichen. Dies gilt nicht, soweit die Ausfallzeiten auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
9.3 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände – z.B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten u.a. – die Erfüllung unserer Verpflichtung unmöglich, verlängert sich, wenn wir hierüber an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Vertragslaufzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei bereits bestehenden Vertragsverhältnissen eintreten oder wenn die Vertragsparteien nach Ablauf der Vertragsfrist den Leistungszeitraum verlängern, so ist der Auftraggeber berechtigt, unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist, von dem Vertrag oder von der Leistungsverpflichtung zurückzutreten und insoweit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Soweit wir vor der Leistungsverpflichtung frei werden, gewähren wir eine Rückerstattung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit.
10. Konkurrenzausschluss
Ein Auftragnehmer ist von allen Ansprüchen einer Konkurrenzausschlussfrei. Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer allerdings Entscheidungshoheit und Sendetermine aller Werbeschaltungen und aller Spots, sowie deren Inhalt.
11. Freistellung von Ansprüchen Dritter
11.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgeführten und erstellten Aufträge geltend machen. Die hier zu entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen und digitales Material eines Werbespots zu prüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen.
12. Zahlung
12.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zahlbar, jedoch bis spätestens am Tage der Ausstrahlung des Werbespots.
12.2 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, einer Einzugskosten berechnet. Bei Stundung ist eine Vereinbarung von uns gesondert zu vereinbaren. Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder der Auftraggeberin berechtigt sich der Auftragnehmer, weitere Arbeit an dem Auftrag ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel die Zahlung und vor Leistung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Kosten
13.1 Kosten für die Änderung bereits erstellter Digitalinhalte, sowie für vom Auftragnehmer gewollte oder zu vertretende sonstige Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
14. Datenschutz
14.1 Der Auftragnehmer setzt hiermit den Auftraggeber in Kenntnis, dass seine Kundendaten soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in der EDV gespeichert und verarbeitet werden.
15. Teilnichtigkeit
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In solchem Fall gelten die Gesetze des BGB.
15.2 Erfüllungs- und Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von Big Block Media GmbH.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die vollständigen AGBs sind auch als PDF verfügbar:
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